Inkontinenz und medizinische Ethik: Rechte der Patienten

Florian Hagedorn Florian Hagedorn
12 Minuten gelesen

Inkontinenz und medizinische Ethik: Rechte der Patienten

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Die Patientenrechte sind ein komplexes Gebiet, auf dem sich Recht und Medizin treffen. In diesem Beitrag nähern wir uns dieser vielschichtigen Thematik an, sprechen über Medizinethik im Zusammenhang mit Inkontinenz und leisten Aufklärung über die Rechte, die Patienten und Patientinnen im deutschen Gesundheitswesen genießen.

Tabuthema: Inkontinenz

Die Inkontinenzformen gehören zu den Krankheiten, über die viele Menschen nur ungern sprechen. Betroffene leiden oft still, behalten ihre Sorgen für sich und vertrauen sich trotz eines großen Leidensdrucks manchmal nicht einmal ihrem Arzt an. Hier möchten wir Betroffenen Mut machen und sie dazu motivieren, das Gespräch mit dem Hausarzt ihres Vertrauens zu suchen und die Beschwerden abklären zu lassen. Denn: Eine Inkontinenz kann in vielen Fällen gut behandelt werden, sei es durch eine Stärkung des Schließmuskels oder durch eine gezielte Behandlung der Prostata. Deshalb ist die Diagnosestellung durch Ärzte der erste wichtige Schritt in Richtung einer Besserung und der Erstellung eines individuellen Behandlungsplans.

Kurz & Knapp: Übersicht zum Thema

Dieser Artikel behandelt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Formen und Ursachen der Inkontinenz: Die gängigsten Formen der Inkontinenz sind Belastungsinkontinenz, Dranginkontinenz, funktionelle Inkontinenz, Überlaufinkontinenz und Mischinkontinenz. Die Ursachen reichen von einer Beckenbodenschwäche über Tumore, Blasensteine und neurologische Störungen bis hin zu Prostatavergrößerungen im Alter.
  • Patientenrechte: Die geltenden Patientenrechte umfassen mitunter das Recht auf Aufklärung und Information, das Recht der freien Arztwahl, das Recht auf Autonomie des Patienten sowie das Recht auf einen würdevollen Umgang und das Wahren der Privatsphäre.
  • Medizinethik: Im medizinischen Kontext ergeben sich immer wieder ethische Konflikte, zum Beispiel wenn sich die Patientenautonomie und das "Nichtschadensprinzip", dem Ärzte und Pflegekräfte folgen, unvereinbar gegenüberstehen.

Arten von Harninkontinenz

Um einen kurzen Überblick zu schaffen, beschreiben wir im Folgenden die am häufigsten auftretenden Formen der Harninkontinenz:

Stress-/ Belastungs-Inkontinenz

Die Stressinkontinenz, die auch Belastungsinkontinenz genannt wird, ist per Definition von unwillkürlichem Urinabgang in Verbindung mit gesteigertem Druck auf den Bauchraum verbunden. Sie betrifft zumeist Frauen, die dann den Verlust von Urin bei bestimmten Aktivitäten, wie dem Husten, Niesen, Lachen oder Heben schwerer Gegenstände, erleben.

Dranginkontinenz (überaktive Blase)

Personen mit Drang-/Urge-Inkontinenz werden mehrfach täglich von einem extrem starken Harndrang überfallen, der rasch zum Urinverlust führt. Dieser intensive, plötzlich auftretende Harndrang wird als imperativer Harndrang bezeichnet.

Überlaufinkontinenz

Menschen mit Überlaufinkontinenz verspüren hingegen keinen oder nur leichten Harndrang, verlieren jedoch kontinuierlich tröpfchenweise Urin. Der Grund: Sie können die Blase, zum Beispiel aufgrund von Tumoren an den Harnwegen, nicht mehr vollständig entleeren. In Folge der stark beeinträchtigten Blasenentleerung sucht sich der Urin bei hohem Füllstand der Blase seinen Weg aus dem Körper - die Blase läuft wortwörtlich über.

Funktionelle Inkontinenz

Liegt eine funktionelle Inkontinenz vor, funktionieren Blase und Harnwege rein anatomisch einwandfrei. Dennoch kommt es zu Urinabgang, beispielsweise weil der Betroffene durch eine eingeschränkte Mobilität, Bettlägerigkeit, mangelnde Orientierung oder mentale Einschränkungen nicht in der Lage ist, rechtzeitig eine Toilette aufzusuchen.

Gemischte Inkontinenz

Die sogenannte Mischinkontinenz wird diagnostiziert, wenn Symptome von Drang- und Belastungsinkontinenz zusammen auftreten. Betroffene verlieren also sowohl unter körperlicher Belastung als auch aufgrund des imperativen Harndrangs die Kontrolle über die Blase.

Urininkontinenz: Grundlagen und Patientenrechte

Ein Patient hat in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Aufklärung und Information. Ärzte müssen ihre Patienten über Risiken und bestehende Heilungschancen jeder Behandlung informieren, was selbstverständlich auch für Urininkontinenz-Therapien gilt. Zudem müssen Ärzte ihren Patienten auf Wunsch Einsicht in die Patientenakte gewähren und bei Bedarf Kopien derselben aushändigen.

Übrigens: Hinzu kommt das Recht auf freie Arztwahl, das besagt, dass Patienten und Patientinnen selbst entscheiden können, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen möchten.

Stuhlinkontinenz: Ein sensibles Thema mit ethischen Implikationen

Als Form der Inkontinenz unterscheidet sich die Stuhlinkontinenz insofern von der Harninkontinenz, dass Betroffene Stuhl statt Urin verlieren. Die Inkontinenzproblematik, die sich durch die Unfähigkeit, den Stuhlgang einzuhalten, kennzeichnet, ist häufig nochmals mehr mit Scham behaftet und erfordert von behandelnden Ärzten ein gewisses Feingefühl im Umgang mit den Patienten. Schließlich ist es ihre Pflicht, deren Würde im Zuge einer Untersuchung und Behandlung nicht zu verletzen und deren Privatsphäre zu wahren. Eine Aufgabe, die bei einem Krankheitsbild, das individuell zumeist als sensibel und intim empfunden wird, eine echte Herausforderung darstellt.

Inkontinenz nach Geburten: Verstehen und unterstützen

Bei Frauen tritt die Harninkontinenz besonders oft nach Schwangerschaften und Geburten auf. Es handelt sich dann üblicherweise um eine Belastungsinkontinenz, die auf eine Schwäche des Beckenbodens infolge der enormen Belastung auf die Harnblase zurückzuführen ist. Auch in diesem Fall gilt: Patientinnen müssen umfassend über die Symptome, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der postpartalen Inkontinenz aufgeklärt werden und eine angemessene Nachsorge, gegebenenfalls auch durch Medikamente, erhalten.

Übrigens: Entsteht die Blasenschwäche nach der Geburt, kann ein gezieltes Training für den Beckenboden Abhilfe schaffen und die Symptome langfristig deutlich lindern oder sogar dafür sorgen, dass die Patientin die Kontrolle über ihre Blase vollständig zurückgewinnt. Sollte der Zustand jedoch schwerwiegend sein, könnte ein Aufenthalt im Krankenhaus und eine Behandlung mit Medikamenten erforderlich sein.

Rechte der Patienten im Umgang mit Inkontinenz

Versicherte Personen, die an einer Form von Stuhl- oder Harninkontinenz leiden und denen somit die Fähigkeit, Urin oder Stuhl einzuhalten, fehlt, haben einen Anspruch auf die Versorgung mit benötigten Hilfsmitteln. Die gesetzlichen Krankenkassen gründen diesen Anspruch auf das Hilfsmittelverzeichnis, das Geräte und Produkte auflistet, deren Kosten sie übernehmen oder bezuschussen. So finanzieren die Kassen zum Beispiel Inkontinenzeinlagen, Pants, Windeln und Bettschutzunterlagen, auf die Patienten mit Blasenschwäche im Alltag angewiesen sind. Um diese Hilfsmittel beantragen zu können, benötigen Betroffene eine entsprechende ärztliche Verordnung, die sie bei der Kasse einreichen können.

Neben dem bereits beschriebenen Recht auf Aufklärung und Information haben Inkontinenz-Patienten ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten geschützt und vertraulich behandelt werden. Gerade in Bezug auf das tabuisierte Thema Kontinenz beziehungsweise Inkontinenz ist es vielen betroffenen Frauen und Männern enorm wichtig, dass Untersuchungsergebnisse nicht an unbeteiligte Dritte oder nicht befugte Angehörige weitergegeben werden. Ein Wunsch, den Ärzte per Gesetz schon alleine im Sinne der ärztlichen Schweigepflicht respektieren müssen.

Medizinische Ethik in der Behandlung von Inkontinenz

In der Behandlung und Betreuung von Patienten mit Inkontinenz-Erkrankungen stellen sich ethische Fragen, die teils schwer zu beantworten sind. Zum einen gibt es die zu akzeptierende Autonomie des Patienten, der nach ausführlicher Aufklärung selbstbestimmt entscheiden kann, welche Untersuchungen zur Diagnostik und welche Behandlungsmethoden er für sich in Betracht zieht. Zum anderen sind Ärzte dazu angehalten, nach dem Nichtschadensprinzip zu agieren. Dieses besagt, dass keine ihrer Handlungen dem Patienten Schaden zufügen sollte, sei es nun auf körperlicher, geistiger oder seelischer Ebene.

Die Patientenautonomie und das Nichtschadensprinzip können Ärzte im Zusammenspiel mit ethischen Konflikten konfrontieren. Was ist zum Beispiel zu tun, wenn ein Patient trotz umfassender Information eine Behandlung seiner Erkrankung verlangt, die äußerst risiko- und wenig chancenreich ist? Oder wenn der Patient eine eigentlich unbedingt notwendige Behandlung zugunsten einer aus professioneller Sicht eindeutig schlechteren Alternative ablehnt? Diese Fragen der Medizinethik stellen sich auch im Kontext der Blasenschwäche regelmäßig.

Interdisziplinäre Behandlungsansätze

Bei vielen Krankheiten ist die gelungene Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachkräfte von größter Bedeutung. Die Harninkontinenz mit all ihren Formen stellt hier keine Ausnahme dar. Nur wenn der fachliche Austausch zwischen Hausarzt, Urologe, Pflegekräften, Physiotherapeuten und sonstigen involvierten Fachpersonen funktioniert, kann das Krankheitsbild rundum optimal behandelt werden. Ein integraler Bestandteil der Behandlung kann Beckenbodentraining sein, das darauf abzielt, die Beckenbodenmuskulatur zu stärken. In der Zusammenarbeit können die Experten Therapiepläne erstellen, die sowohl medizinische als auch physische und psychologische Aspekte berücksichtigen, wobei sämtliche Maßnahmen dasselbe Ziel verfolgen und sich nicht widersprechen.

Insbesondere bei Patienten mit Demenz ist die interdisziplinäre Kommunikation wichtig, da diese Patienten möglicherweise spezielle Betreuung und zusätzliche Maßnahmen wie Einlagen benötigen. Damit eine solche Zusammenarbeit möglich ist, muss der Patient Dokumente unterzeichnen, die die Fachleute untereinander von der Schweigepflicht entbinden.

Übrigens: Zumeist hat in der Behandlung von Inkontinenzen auch die gezielte Förderung und Schulung des Patienten im Hinblick auf das tägliche Inkontinenzmanagement einen festen Platz. Patienten lernen ganz nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie den Urinverlust im Alltag möglichst selbstständig handhaben, wie sie Hilfsmittel nutzen und Inkontinenzprodukte anwenden können.

Therapieoptionen bei Inkontinenz: Ein ethischer Rahmen

Die zugelassenen Therapien zur Behandlung der Inkontinenz geben Ärzten und Patienten einen grobgesteckten Rahmen vor, wobei stets Form und Ursache der Blasenschwäche zu berücksichtigen sind. So wäre es ethisch beispielsweise nicht vertretbar, eine nicht benötigte und somit nicht zielführende Operation zur Korrektur einer Senkung der Gebärmutter oder Harnröhre vorzunehmen, wenn eigentlich klar ersichtlich ist, dass die Blasenschwäche von einer zu schwachen Muskulatur des Beckenbodens herrührt. Grundsätzlich sind in Abhängigkeit von Form und Ursache diese Therapien gängig:

  • Physiotherapie zur Stärkung des Beckenbodens
  • Biofeedback und Elektrostimulation bei Beckenboden-Problematiken
  • Hormontherapie bei Östrogenmangel
  • Medikamentöse Therapien, z.B. mit Alpha 1-Adrenergika
  • Toiletten- und Verhaltenstraining
  • Operationen, wie die TVT-Band-Implantation zum Stützen der Harnröhre oder Blasenwand-Injektionen bei Dranginkontinenz
  • Psychotherapie bei ursächlichem psychischen Stress

Die Aufgabe des Arztes ist es, den Patienten über die im individuellen Fall infrage kommenden Therapieoptionen aufzuklären und ihn vor allem auch über damit zusammenhängende Risiken zu informieren. Die Patientenautonomie schließt jedoch aus, dass der Arzt die Entscheidung für eine Therapie über den Kopf des Patienten oder der Patientin hinweg trifft. Der Arzt kann und soll umfassend beraten, die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung der Erkrankung trifft in letzter Instanz jedoch stets der Patient.

Diagnostische Verfahren bei Inkontinenz: Rechte und Verantwortlichkeiten

Im Zuge der Diagnostik ist der Arzt ebenfalls dazu verpflichtet, den Patienten über die Untersuchungsmethoden aufzuklären, dessen Zustimmung zu deren Durchführung einzuholen und ihn mit dem nötigen Fachwissen zu versorgen. Zur Abklärung eines Verdachts auf Blasenschwäche werden unter anderem diese Untersuchungen angeordnet:

  • Abtasten der Harnwege und Blase von außen
  • Blut- und Urintests
  • Blasendruckmessung
  • Blasenspiegelung
  • Ultraschalluntersuchung und weitere bildgebende Verfahren

Übrigens: Oft müssen mehrere Untersuchungen durchgeführt werden, um die Ursache für den Harnverlust aufzudecken und herauszufinden, ob es sich zum Beispiel um eine Dranginkontinenz oder eine Belastungsinkontinenz handelt. Eine genaue Abklärung der Symptomatik ist unerlässlich, da sich eine erfolgsversprechende Behandlung stets nach den Formen und den Ursachen der Inkontinenz richten muss.

Ethische Herausforderungen und Lösungsansätze

Eine der vielleicht größten ethischen Herausforderungen bezüglich der Behandlung von Patienten mit Stuhl- oder Harninkontinenz ist der würdevolle, die Privatsphäre wahrende Umgang mit den Betroffenen. Diese leiden oft enorm unter der fehlenden Kontinenz, schämen sich und haben Angst, verurteilt zu werden. An dieser Stelle können Ärzte, Pflegekräfte und andere Fachleute aus dem Gesundheitswesen einen großen Unterschied machen, indem sie einen offenen Umgang mit der Thematik pflegen, als gutes Beispiel für die übrige Gesellschaft vorangehen und Patienten das Gefühl der Scham für den Harnverlust ein Stück weit nehmen.

Eine weitere herausfordernde Situation bezieht sich auf das Feld der Inkontinenzforschung. Diese ist darauf angewiesen, dass sich Betroffene dazu bereiterklären, an Studien teilzunehmen. Ihre Teilnahme ist nicht selten mit zusätzlichen Arztterminen und Untersuchungen, Befragungen und neuartigen Behandlungsansätzen verbunden, die möglicherweise auf die Stärkung des Blasenmuskels oder innovative Methoden in der Chirurgie abzielen. Diese besonderen Umstände machen eine ausführliche Aufklärung und teils auch eine gesonderte Datenschutzregelung unbedingt erforderlich.

Fazit

Egal ob Überlauf-, Reflex- oder Belastungsinkontinenz und ganz gleich ob die Ursachen der Blasenproblematik im fortgeschrittenen Alter, einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus, einem schwachen Beckenboden oder einer Senkung der Harnröhre gelegen sind: Jeder Patient, der sich mit seinen Inkontinenzbeschwerden an einen Arzt wendet, hat grundlegend dieselben Rechte. Einen besonders hohen Stellenwert hat dabei das Recht auf Aufklärung und Information, durch welches sichergestellt wird, dass die Betroffenen mit dem Wissen zu jeder Untersuchung und Therapie versorgt werden, das sie brauchen, um sich fundiert dafür oder dagegen zu entscheiden. 

 

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